Arbeitsrecht und Dienstrecht

Der Bereich des Arbeitsrechts ist nicht einheitlich geregelt. Das Arbeitsrecht ist, ebenso wie das Dienstrecht, durch zahlreiche Reformen, Gesetzesänderungen und unzählige Entscheidungen der Gerichte kompliziert und auch unübersichtlich geworden. Von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet das Arbeitsrecht immer wieder Situationen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen können. Rechtzeitiger Beistand durch einen Rechtsanwalt, der im Arbeitsrecht versiert und erfahren ist, ist zur Rechtswahrung zumeist unverzichtbar.
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Wolfarth & Partner
GbR in Wiesbaden verteten seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitsgeber
in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Die anwaltliche Tätigkeit
im Arbeitsrecht ist einer der Schwerpunkte in unserer Kanzlei. Wir beraten
und vertreten unsere Mandanten bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
und der Ausgestaltung des Inhalts des Arbeitsvertrages. Auch die Beratung
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu den Rechten und Pflichten aus dem
Arbeitsverhältnis gehört zu unserem Tätigkeitsfeld. Nicht
zuletzt vertreten wir auch gerichtlich und außergerichtlich Arbeitgeber
und Arbeitnehmer, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag geht.
Regelmäßig gehören folgende Themen zu unserem anwaltlichen
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht:
Beratung zum Arbeitsvertrag • Vertragsprüfung
Arbeitslohn • Gehalt • Arbeitszeit • Mehrarbeit
Urlaub • Urlaubsgeld •
Weihnachtsgeld • Gratifikationen
Versetzung • Umsetzung • Mutterschutz
• Kündigungsschutz
Abmahnung • Ordentliche Kündigung
• Fristlose Kündigung
• Kündigungsfrist
Kündigungsschutzklage • Änderungskündigung
Gehaltserhöhung • Gratifikation
• Bonus •
Zielvereinbarungen
Teilzeit • Probezeit • Befristete
Arbeitsverhältnisse
Arbeitszeugnis • Aufhebungsvertrag
• Abwicklungsvertrag
Abfindung • Freistellung
• Wettbewerbsverbot
• Karenzentschädigung
Unter dem Begriff des Arbeitsrechts verbirgt sich eine fast unüberschaubare Anzahl von Einzelgesetzen zu arbeitsrechtlichen Themen. Das Arbeitsrecht umfasst darüber hinaus auch das Verhältnis der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, also der Tarifvertragsparteien zueinander. Die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen spielen im Arbeitsrecht gleichfalls eine wichtige Rolle. Ganz besonders ist das Arbeitsrecht von der richterlichen Rechtsfortbildung geprägt. Rechtzeitiger Beistand durch einen Rechtsanwalt, der im Arbeitsrecht versiert und erfahren ist, ist zur Vermeidung Fehlern und Rechtsnachteilen unverzichtbar.
Dies gilt für den Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn der Arbeitsvertrag durch Kündigung des Arbeitgebers endet. Es ist in diesen Fällen außerordentlich wichtig, unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man sich gegen die Kündigung wehren möchte, da innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage abgelaufen ist. Nach Versäumung der Klagefrist besteht nur in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, um den Zustand, der durch die Kündigung eingetreten ist, zu beseitigen.
Auch das gerichtliche Verfahren im Arbeitsrecht weicht teilweise erheblich
von dem der Zivilverfahren ab. Das Verfahren ist im Arbeitsgerichtsgesetz
geregelt. Wesentliche, für die Parteien bedeutsame Punkte sind etwa,
dass das Verfahren mit einem Gütetermin beginnt, die Entscheidung des Rechtsstreits
von der Kammer getroffen wird und jede Partei ihre Anwaltskosten in erster
Instanz selbst zu tragen hat.
Anwalt Wiesbaden Arbeitsrecht • Rechtsanwalt Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden |
Beratung zum Arbeitsvertrag • Vertragsprüfung • Arbeitslohn • Gehalt • Arbeitszeit • Mehrarbeit • Urlaub • Urlaubsgeld • Weihnachtsgeld • Gratifikationen • Versetzung • Umsetzung • Mutterschutz • Kündigungsschutz • Abmahnung • Ordentliche Kündigung • Fristlose Kündigung • Kündigungsfrist • Kündigungsschutzklage •Änderungskündigung • Gehaltserhöhung • Gratifikation • Bonus • Zielvereinbarungen • Teilzeit • Probezeit • Befristete Arbeitsverhältnisse • Arbeitszeugnis • Aufhebungsvertrag • Abwicklungsvertrag • Abfindung • Freistellung • Wettbewerbsverbot • Karenzentschädigung |






