Fachanwalt für Verkehrsrecht - Qualität durch Spezialisierung

Rechtsanwalt Steffen Wolfarth - Wiesbaden wurde von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Damit wird eine besonders umfassende Rechtskenntnis im Bereich des Verkehrsrechts und eine nachgewiesene Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet dokumentiert.
Die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer sind folgende:
Erste Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine unmittelbar vor der Antragstellung mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Zum Erwerb der erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts für Verkehrsrecht muss der Rechtsanwalt einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang absolvieren sowie insgesamt drei schriftliche Leistungskontrollen, also Klausuren mit Examensniveau erfolgreich absolvieren.
Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen weist der Rechtsanwalt im Bereich des Verkehrsrechts durch den Nachweis von mindestens 160 von ihm in den letzten drei Jahren vor Antragstellung selbst bearbeiteten Mandaten nach. Von den 160 Fällen müssen mindestens 60 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden. Des weiteren müssen sich die Fälle gem. § 14 d Fachanwaltsordnung auf verschiedene Bereiche beziehen und zwar:
Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Recht der Fahrerlaubnis
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Wichtig ist auch, dass der Fachanwalt verpflichtet ist, sich regelmäßig fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer gegenüber, unaufgefordert schriftlich nachzuweisen hat. Erforderlich ist die Teilnahme an jährlich mindestens einer Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Zeitstunden. Sollte der Rechtsanwalt dieser Fortbildungspflicht nicht nachkommen, ist die Rechtsanwaltskammer berechtigt, die Erlaubnis die Bezeichnung „Fachanwalt für“ zu widerrufen.
Damit ist der Fachanwaltstitel also ein Qualitätsmerkmal und bietet Ihnen als Rechtssuchendem eine erheblich größere Sicherheit, im Hinblick auf die von dem Rechtsanwalt zu erwartende Qualifikation und Spezialisierung.
UNFALL24 • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden |
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