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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Do.  14.00 - 17.30
Fr.            14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811
Tel.  0611  37 00 89

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811
Tel. 0611 37 00 89

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 29 70

oder per E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstraße Ecke Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei auf der Bahnhofstraße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











 

Fachanwalt für Verkehrsrecht - Qualität durch Spezialisierung

Rechtsanwalt Steffen Wolfarth - Wiesbaden wurde von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Damit wird eine besonders umfassende Rechtskenntnis im Bereich des Verkehrsrechts und eine nachgewiesene Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet dokumentiert.


Die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer sind folgende:


Erste Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine unmittelbar vor der Antragstellung mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Zum Erwerb der erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts für Verkehrsrecht muss der Rechtsanwalt einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang absolvieren sowie insgesamt drei schriftliche Leistungskontrollen, also Klausuren mit Examensniveau erfolgreich absolvieren.

Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen weist der Rechtsanwalt im Bereich des Verkehrsrechts durch den Nachweis von mindestens 160 von ihm in den letzten drei Jahren vor Antragstellung selbst bearbeiteten Mandaten nach. Von den 160 Fällen müssen mindestens 60 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden. Des weiteren müssen sich die Fälle gem. § 14 d Fachanwaltsordnung auf verschiedene Bereiche beziehen und zwar:


Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht

Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Recht der Fahrerlaubnis

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung


Wichtig ist auch, dass der Fachanwalt verpflichtet ist, sich regelmäßig fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer gegenüber, unaufgefordert schriftlich nachzuweisen hat. Erforderlich ist die Teilnahme an jährlich mindestens einer Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Zeitstunden. Sollte der Rechtsanwalt dieser Fortbildungspflicht nicht nachkommen, ist die Rechtsanwaltskammer berechtigt, die Erlaubnis die Bezeichnung „Fachanwalt für“ zu widerrufen.

Damit ist der Fachanwaltstitel also ein Qualitätsmerkmal und bietet Ihnen als Rechtssuchendem eine erheblich größere Sicherheit, im Hinblick auf die von dem Rechtsanwalt zu erwartende Qualifikation und Spezialisierung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UNFALL24 • Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden  
  Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter  • Wiesbaden

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Schadenersatzansprüche von A-Z:  Anmeldekosten • Abmeldekosten • Abschleppkosten • Achsvermessungskosten • Arzneimittelkosten • Arztkosten • Auslagenpauschale • Beerdigungskosten • Behandlungskosten • Benzinkosten • Entgangener Gewinn • Erwerbsschaden • Fahrtkosten • Finanzierungskosten • Fortkommensschaden • Gutachterkosten • Haushaltsführungsschaden • Heil- und Hilfsmittel • Hinterbliebenenrente • Interimsfahrzeug • Kleiderschaden • Kosten Schutzbekleidung • Kreditkosten • Mietwagenkosten • Neuwagenentschädigung • Nutzungsausfallentschädigung • Prämiennachteile • Rechtsanwaltskosten • Reisekosten • Rente • Reparaturkosten • Richtbankkosten • Rückstufungsschaden • Schmerzensgeld • Standkosten • Telefon-/Portokosten • Überführungskosten • Umbaukosten • Unterhaltsschaden • Verbringungskosten • Verdienstausfallschaden • Verschrottungskosten • Vorhaltekosten • Wertminderung • Wiederbeschaffungsaufwand • Zinsen