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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Fahrerlaubnisrecht       Fachanwalt für Verkehrsrecht  Wiesbaden

Einer Fahrerlaubnis bedarf nach § 2 Straßenverkehrsgesetz, wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt. Einzelheiten zur Fahrerlaubnis sind in der Fahrerlaubnisverordnung FeV geregelt. Um eine einmal erteilte Fahrerlaubnis zu erhalten, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Unterschieden wird bei führerscheinrechtlichen Maßnahmen zwischen der

Aberkennung einer Fahrerlaubnis
Versagung einer Fahrerlaubnis
Entziehung einer Fahrerlaubnis
Fahrverboten

Fahrverbote werden bis zu 3 Monaten zumeist als Nebenfolge von Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist erhält der Betroffene seine alte Fahrerlaubnis zurück.

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht, etwa wegen einer Verkehrstraftat wird eine Sperrfrist verhängt, nach deren Ablauf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden muss.

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt in der Regel dann jedoch nicht sofort eine neue Fahrerlaubnis, sondern macht die Neuerteilung abhängig von dem Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Solche Untersuchungen nehmen in der Regel mehrere Monate oder sogar noch mehr Zeit in Anspruch. Der Betroffene verliert somit sehr viel Zeit, wenn er sich nicht bereits frühzeitig durch einen Verkehrsrechtsanwalt beraten lässt zu Fragen der  

Anordnung einer MPU
Überprüfung von Gutachten
Hilfestellung bei der Vorbereitung auf eine MPU
Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung

Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und vertreten wir in allen Fragen rund um die Fahrerlaubnis.

Anwaltliche Hilfe sollte außerdem bei Versagung oder Aberkennung der Fahrerlaubnis umgehend in Anspruch genommen werden. Die Versagung der Fahrerlaubnis wird zunehmend bei EU-Fahrerlaubnissen ausgesprochen, wenn diese unter Verstoß gegen die Wohnsitzregelung in einem anderen EU-Land während einer in Deutschland laufenden Sperre erworben wurden.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kommt auch wegen Verkehrsauffälligkeiten in Betracht, wenn der Punktestand im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hat. Der Verkehrsrechtsanwalt kann dem Mandanten in der Regel bereits im Vorfeld einer möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis Maßnahmen vorschlagen, die zum weiteren Erhalt des Führerscheines beitragen,  zum Beispiel den Besuch eines Aufbauseminars bzw. die Inanspruchnahme einer verkehrspsychologischen Beratung. Solche Maßnahmen können zu einem erheblichen Punkterabatt führen, wenn sie rechtzeitig ergriffen werden. Hierzu beraten wir ebenso wie zu den folgenden Themen:

Anordnung des Führens eines Fahrtenbuches
Schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Beratung zu Aufbauseminaren
Möglichkeiten einer Sperrfristverkürzung
Beratung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Informationen zu ärztlichen Orientierungsgesprächen
Informationen zu  Drogenscreenings

 

 

 

Anwalt   Wiesbaden  Fahrerlaubnisrecht   •  Rechtsanwalt  Wolfarth & Partner GbR  •   Wiesbaden

Beratung zum Fahrerlaubnisrecht • EU Führerschein • Verkehrszentralregister • Punktestand • Entziehung der Fahrerlaubnis • Versagung der Fahrerlaubnis • Neuerteilung • Eignungsprüfung • verkehrspsychologische Begutachtung • Aufbauseminar • MPU • Sperrfrist • Sperrfristverkürzung • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis • Probeführerschein