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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Do.  14.00 - 18.00
Fr.            14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811
Tel.  0611  37 00 89

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811
Tel. 0611 37 00 89

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 29 70

oder per E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstraße Ecke Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei auf der Bahnhofstraße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Anwaltsinkasso   Mahnverfahren   Zwangsvollstreckung

Hier erhalten Sie Informationen zum Ablauf des Inkassoverfahrens vom ersten anwaltlichen Schreiben über das Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Soweit Ihre Forderung berechtigt und der Schuldner nicht insolvent ist müssen Sie keinerlei Kosten tragen. Sämtliche Kosten einschließlich der Kosten unserer Beauftragung müssen durch den Schuldner getragen werden.

Für einen Erstkontakt melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei uns. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Um schnellstmöglich die anwaltliche Mahnung versenden zu können, übersenden Sie uns sämtliche benötigte Unterlagen per E-Mail, Fax oder per Post.

Nach Prüfung der Unterlagen senden wir umgehend ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben an den Schuldner, in welchem er zur unverzüglichen Begleichung der Forderung mit dem nötigen Nachdruck aufgefordert wird.

Erfolgt keine Zahlung daraufhin, so leiten wir nach Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein. Es wird zunächst ein entsprechender Antrag bei Gericht eingereicht. Dieser berücksichtigt Ihre Forderung, Zinsen sowie Nebenforderungen, wie unter anderem die Kosten unserer Beauftragung. Den Mahnbescheid beantragen wir ohne Zeitverzögerung elektronisch. Nach Stellung des Antrages wird der Mahnbescheid dem Schuldner durch das Mahngericht zugestellt. Dieser kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.

Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, beantragen wir nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheides.

Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides durch das Gericht hat der Schuldner die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wird kein Einspruch eigelegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und ist Grundlage der dann folgenden Zwangsvollstreckung, die wir ebenfalls für Sie durchführen.

Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, geht das Verfahren auf Antrag in das streitige gerichtliche Verfahren über, wo wir die Klage dann kurzfristig begründen werden, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden. Das gerichtliche Verfahren endet durch Urteil, welches dann Grundlage der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ist.

Im Zuge der Zwangsvollstreckung können dann z.B. Lohnpfändungen und Kontenpfändungen vorgenommen oder Sicherungshypotheken auf Grundbesitz eingetragen werden. Sämtliche Möglichkeiten der Immobiliar- und Mobiliarvollstreckung stehen offen, einschließlich der Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner.

Im vorgerichtlichen Bereich stellen wir Ihnen keine Kosten vorab in Rechnung. Wir machen unsere Kosten direkt bei Ihrem Schuldner geltend. Dieser hat die Kosten, sofern er sich in Verzug befindet in vollem Umfang zu tragen. Für den Fall, dass Ihre Forderung in Folge Insolvenz des Schuldners nicht beigetrieben werden kann, berechnen wir Ihnen für die außergerichtliche Tätigkeit lediglich folgende Kostenpauschalen:

- Forderung bis 1.000,- €        30,- € zzgl. USt

- Forderung bis 5.000,- €        70,- € zzgl. USt

- Forderung über 5.000,- €     100,- € zzgl. USt

zzgl. Auslagen (z.B. Kosten für Auskünfte, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten)

 

Die Kosten im gerichtlichen Verfahren bestimmen sich nach der Höhe der geltend zu machenden Forderung. Je höher die Forderung ist, desto höher sind die Kosten des Verfahrens. Bei Verurteilung des Schuldners hat dieser selbstverständlich die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der Kosten unserer Beauftragung zu tragen.

Übersicht Kosten des Mahnverfahrens incl. Anwaltskosten:  

Forderungshöhe     Verfahrens-     gebühr Auslagen     Umsatz-     steuer Gerichts-     kosten Kosten
Bis 300,- 25,- 5,- 5,70 23,00 58,70
Bis 1.200,- 85,- 17,- 19,38 27,50 148,88
Bis 3.000,- 189,- 20,- 39,71 44,50 293,21
Bis 5.000,- 301,- 20,- 60,99 60,50 442,49
Bis 10.000,- 486,- 20,- 96,14 98,00 700,14

 

 

 

 

 

 

 

 

Anwalt   Wiesbaden  Inkasso   •  Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter   •   Wiesbaden

Beratung zum Inkassoverfahren • Forderungsprüfung • Forderungseinziehung • Forderungsbeitreibung • Mahnverfahren • Vollstreckungsbescheid • Vollstreckungsverfahren • Zwangsvollstreckung • Anwaltsinkasso • Lohnpfändung • Gehaltspfändung • Forderungspfändung • Kontenpfändung • Inkasso • Zwangshypothek • Sicherungshypothek