IT-Recht/E-commerce-Recht Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter
IT-Recht / E-Commerce-Recht / Rechtsinformatik/Informationstechnologierecht
IT-Recht versteht man regelmäßig als Sammelbegriff für Rechtsfragen im Internet / E-Commerce oder für Online-Recht. Durch Einführung des Fachanwalts für Informationstechnologierecht wurden dies näher konkretisiert.
Die Rechtsanwaltskanzlei Wolfarth-Kessler-Walter versteht IT-Recht vor allem auch im Sinne der Rechtsinformatik, deren intensives Studium auch Grundlage unserer Tätigkeit ist.
Rechtsinformatik ist die Lehre von der Analyse und Bewertung der Voraussetzungen und den Folgen des Einsatzes von Informationstechnologie für das Recht. D. h. Rechtsinformatik ist eine Querschnittsmaterie, die sich durch alle traditionellen Rechtsgebiete zieht, dabei den ständigen technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die aktuellen speziellen gesetzgeberischen Reformen, speziell im sogenannten Computerrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht / Online-Recht / Internet-Recht, Multimedia-Recht bis hin zum TK-Recht, unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben verarbeiten muss. Dies umfasst in der Praxis insbesondere:
- Haftungsfragen beim Online-Banking
- E-Commerce- / Internetrecht / Start-Up-Beratung
- E-Mail/Fax-Spam, 0190- / 0900er-Probleme, Website-Gestaltung, etc.
- Pflichtangaben im Internet und E-Mail etc
- Analyse neuer Geschäftsmodelle, Beratung und Vertretung
- Vertragsgestaltung
- Fernabsatzrecht
- Softwarevertragsrecht
- Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz mit IT-Bezug
- Datenbankrecht
- Telekommunikationsrecht
- Datenschutzrecht
Zu den einzelnen Bereichen erfahren Sie mehr über die jeweiligen Links oder bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) C. Walter, der diese Bereiche betreut und Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Interessante Urteile und eigene Beiträge zu den Themen finden Sie hier sowie auf unserem neuen Info-Portal www.beratung-it-recht.de.
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