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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Do.  14.00 - 18.00
Fr.            14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811
Tel.  0611  37 00 89

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811
Tel. 0611 37 00 89

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 29 70

oder per E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstraße Ecke Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei auf der Bahnhofstraße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Kosten der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit in Zivilsachen

Die Anwaltsgebühren sind im RVG mit dazugehörigem Vergütungsverzeichnis gesetzlich geregelt. Sie sind für alle Anwälte gleich und der Höhe nach abhängig vom Gegenstandswert der Rechtssache. Bei außergerichtlicher Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten fällt die Geschäftgebühr in einem Rahmen von 0,5 - 2,5 ( Schwellenwert 1,3 ) an. Einige Gebühren für verschiedene Gegenstandswerte entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

 

Anwaltsgebühren

    Gegenstandswerte des Verfahrens in EURO

 Gebühr/ Wert

1.000,-

3.000,-

9.000,-

40.000,-

100.000,-

600.000,-

 Geschäftsgebühr
  VV Nr. 2300 0,5

42,50

94,50

224,50

451,00

677,00

1.648,00

 Geschäftsgebühr
  VV Nr. 2300 1,0

85,00

189,00

449,00

902,00

1.354,00

3.296,00

 Geschäftsgebühr
  VV Nr. 2300 1,3

110,50

245,70

583,70

1.172,60

1.760,20

4.284,80

 Geschäftsgebühr
  VV Nr. 2300 2,5

212,50

472,50

1.122,50

2.255,00

3.385,00

8.240,00

Gebühren netto, zzgl. gesetzl. MWSt.

 

Geht es in der Sache nur um einen Rechtsrat, ohne dass eine weitere anwaltliche Tätigkeit entfaltet wird, fällt nur eine Gebühr nach VV Nr. 2100 zwischen 0,1 - 1,0 der vollen Gebühr an,  unter Zugrundelegung des jeweiligen Gegenstandswertes.

Wenn es nur um eine allgemeine Erstberatung geht, beträgt die Gebühr nach VV Nr. 2102 unabhängig vom Gegenstandswert bis zu 190,00 EURO.

Wird die Rechtsangelegenheit außergerichtlich vergleichsweise erledigt, fällt eine Einigungsgebühr nach VV Nr. 1000 mit 1,5 der vollen Gebühr an.

Hinzu kommen die Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Folgt der zunächst außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts eine gerichtliche Tätigkeit, so wird die Geschäftsgebühr teilweise auf die später entstehende Verfahrensgebühr angerechnet.

 

 

Außergerichtliche Kosten in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Gerichtliche Verfahren 1. Instanz in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Gerichtliche Verfahren 2. Instanz in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Kosten in Strafverfahren

Kosten in Bußgeldangelegenheiten

 

 

Anwalt  Wiesbaden  •  Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter  • Wiesbaden

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