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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Kosten in Zivilrechtsstreiten 1.Instanz

Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz geregelt, die Anwaltshonorare im RVG. Bei streitigen Verfahren, die mit einem Urteil abgeschlossen werden, ergeben sich für die I. Instanz, abhängig vom Streitwert, etwa die nachfolgend dargestellten Kosten.

 

 

1. Instanz

    Gegenstandswerte des Verfahrens jeweils in EURO

 Wert 1.000,- 3.000,- 10.000,- 50.000,- 400.000,- 1.000.000,-

 Gerichtskosten
 mit Urteil

165,00

267,00

588,00

1.368,00

7.518,00

13.368,00

 Kosten eigener
 Anwalt

232,50

492,50

1.235,00

2.635,00

6.625,00

11.260,00

 Kosten
 Gegenanwalt

232,50

492,50

1.235,00

2.635,00

6.625,00

11.260,00

 Gesamtkosten
 Prozessrisiko

630,00

1.252,00

3.058,00

6.638,00

20.768,00

35.888,00

zzgl. MWSt auf Anwaltsgebühr

 

Hinzu kommen die Auslagen, Zeugengebühren und Sachverständigenkosten. Diese sind im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen ( ZSEG ) geregelt.

In erster Instanz stellen sich die Gesamtkosten, also das Risiko bei Verlust des Prozesses, wie in der obigen Tabelle dar.

Dabei wurde unterstellt, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sind und das Verfahren mit einem streitigen Urteil endet.

In diesem Fall entstehen 3 Gerichtsgebühren und für jeden Anwalt jeweils 2,5 Gebühren, nämlich die 1,3 Verfahrensgebühr und die 1,2 Terminsgebühr.

Bei Verfahren die ohne streitiges Urteil enden, etwa bei Anerkenntnis, Säumnis oder Vergleich, entfällt für das Gericht die Urteilsgebühr. Bei Vergleich kommt für den Anwalt die Einigungsgebühr hinzu.

Die Gebühren und Kosten sind in allen Zivilverfahren von der unterliegenden Partei zu tragen. Bei teilweisem Unterliegen erfolgt eine Kostenquotelung.

Keinen Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei gibt es in Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz.

 

 

Außergerichtliche Kosten in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Gerichtliche Verfahren 1. Instanz in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Gerichtliche Verfahren 2. Instanz in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Kosten in Strafverfahren

Kosten in Bußgeldangelegenheiten

 

 

 

Anwalt  Wiesbaden  •  Rechtsanwalt  Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden

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