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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Kosten in Strafsachen

Anwaltskosten in Strafsachen richten sich grundsätzlich auch nach RVG. Dieses stellt einen Gebührenrahmen, innerhalb dessen die tatsächlich zu zahlenden Gebühren von dem Rechtsanwalt festgelegt werden. Dabei sind etwa Schwierigkeit, Zeitaufwand, Bedeutung der Sache und Vermögensverhältnisse des Mandanten von Bedeutung. In der Regel kommen auch insoweit Mittelgebühren zum Ansatz.

 

 

 

Strafsachen 1.Instanz
VV
Gebührenrahmen
Mittelgebühr
Grundgebühr
4100
30,00 - 330,00 €
165,00 €
Vorbereitendes Verfahren
4104
30,00 - 250,00 €
140,00 €
Verfahrensgebühr 1.Instanz
4106
30,00 - 250,00 €
140,00 €
Terminsgebühr
4108
60,00 - 400,00 €
230,00 €
Zusatzgebühr (evtl.)
4141
30,00 - 250,00 €
140,00 €
zzgl.MWSt.

 

Obenstehende Gebühren gelten für Strafsachen vor dem Strafrichter, Jugendrichter, Schöffengericht, Jugendschöffengericht, Kleine Strafkammer und Oberlandesgericht bei Revision gegen Entscheidungen des Strafrichters.

Es fallen nicht immer alle oben aufgeführten Gebühren an. Je früher das Verfahren beendet wird, umso weniger Gebühren fallen an.

Oft werden jedoch Honorarvereinbarungen oberhalb des Gebührenrahmens getroffen, weil es der Zeit- und Arbeitsaufwand des Anwalts erfordert.

Bei drohenden Fahrverboten oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Haft erhöht sich die obere Rahmengebühr.

 

 

Außergerichtliche Kosten in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Gerichtliche Verfahren 1. Instanz in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Gerichtliche Verfahren 2. Instanz in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Kosten in Strafverfahren

Kosten in Bußgeldangelegenheiten

 

 

Anwalt  Wiesbaden  •  Rechtsanwalt  Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden

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