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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Do.  14.00 - 18.00
Fr.            14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811
Tel.  0611  37 00 89

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811
Tel. 0611 37 00 89

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 29 70

oder per E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstraße Ecke Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei auf der Bahnhofstraße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Kosten in Bußgeldverfahren

Die Anwaltsgebühren in Bußgeldverfahren sind abhängig von der Höhe des angedrohten Bußgeldes. Hier wird gestaffelt nach Bußgeldandrohungen bis 40,- EURO, 40,- bis 5.000,- EURO und über 5.000,- EURO. Beispielhaft können bei einem Bußgeld von 100,- EURO maximal die untenstehenden Gebühren anfallen.

 

 

 

Bußgeldverfahren
VV
Gebührenrahmen
Mittelgebühr
Grundgebühr
5100
20,00 - 150,00 €
85,00 €
Vorbereitendes Verfahren
5103
20,00 - 250,00 €
135,00 €
Verfahrensgebühr 1.Instanz
5109
20,00 - 250,00 €
135,00 €
Terminsgebühr
5110
30,00 - 400,00 €
215,00 €
Zusatzgebühr (evtl.)
5115
20,00 - 250,00 €
135,00 €
zzgl.MWSt.

 

Es fallen nicht immer alle oben aufgeführten Gebühren an. Je früher das Verfahren beendet wird, umso weniger Gebühren fallen an.

Oft werden jedoch Honorarvereinbarungen oberhalb des Gebührenrahmens getroffen, weil es der Zeit- und Arbeitsaufwand des Anwalts erfordert.

Bei drohenden Fahrverboten oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Haft erhöht sich die obere Rahmengebühr.

 

 

Außergerichtliche Kosten in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Gerichtliche Verfahren 1. Instanz in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Gerichtliche Verfahren 2. Instanz in Zivilrechtlichen Angelegenheiten

Kosten in Strafverfahren

Kosten in Bußgeldangelegenheiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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