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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Fr.    8.30 - 12.30
und         14.00 - 17.30

Mittwoch nachmittags ist das Büro geschlossen.

Freitag nachmittags haben wir bis 16.00 geöffnet.

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  37 00 89
Tel.  0611  37 00 80

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 37 00 89
Tel. 0611 37 00 80

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 54 44

oder per E-Mail unter

info@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Rheinbahnstraße liegt an der Rückseite der Rhein-Main-Halle. Von der Bahnhofstraße aus fahren Sie bis zur Kreuzung Rheinstraße biegen dort rechts und gleich wieder rechts ab.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage an der Rheinstraße, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich nur 100 m von unserer Kanzlei entfernt auf der Bahnhof-straße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Mandatsbedingungen   Rechtsanwalt Wolfarth & Partner GbR Wiesbaden

 

Mandatsbedingungen  allgemein
Rechtsanwälte Wolfarth & Partner GbR   Wiesbaden

  
Die nachfolgenden Mandatsbedingungen gelten für die Bearbeitung aller Rechtsangelegenheiten soweit es sich nicht um die Online Unfallschadensbearbeitung
über unser Internetangebot www.unfall24.de handelt.

 

1. Mit mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Auftragserteilung gibt der Rechtssuchende ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages ab. Das Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn das Angebot von uns angenommen wird.

2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt, falls keine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung erfolgt. Bei der Auftragerteilung kann ein angemessener Kostenvorschuss auf Anforderung durch den Anwalt zu entrichten sein. Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig vom Gegenstandswert.

3. Die Haftung wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 250.000,-- EURO für ein Schadensereignis beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für fehlerhafte Datenübertragung schließen wir ebenso aus, wie eine Haftung für Fehler wegen lückenhafter oder unvollständiger Sachverhaltsschilderung. Wir übernehmen auch bei zustande gekommenen Mandatsverhältnis keine Haftung für über das Internet übermittelte Nachrichten oder sonstige Mitteilungen zur Fristwahrung oder Einlegung von Rechtsmitteln. Solche Nachrichten müssen Sie, per Fax oder telefonisch, rechtzeitig während unserer Büroöffnungszeiten übermitteln.

4. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag schriftlich oder telefonisch erhalten und angenommen hat. Fristwahrende Aufträge per E-Mail sind ausgeschlossen.

5. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Rechtsanwalts sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

7. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Anwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.

8. Soweit nicht gesetzlich eine kürze Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

9. Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

10. Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

Von dieser Vereinbarung haben beide Vertragsparteien je ein Exemplar erhalten.

 

 

Mandatsbedingungen  www.unfall24.de  Rechtsanwälte Wolfarth & Partner GbR  Wiesbaden

Die nachfolgenden Mandatsbedingungen gelten ausschließlich für die Bearbeitung eines Unfallschadens Online über unser Internetangebot - www.unfall24.de.

 

1. Mit der Absendung unseres Unfallschadensformulars geben Sie ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Anwaltsvertrages gegen ein Honorar ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie von uns eine Antwort-Mail erhalten, in der wir den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen.

2. Gemäß §§ 312 d, 355 BGB haben Sie auch nach Zustandekommen eines rechtlich verbindlichen Vertrages die Möglichkeit, diesen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen, wenn nicht vorher mit der Ausführung des Auftrages begonnen wurde. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und muss in Textform abgefasst sein. Hierfür genügt auch eine E-Mail. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Mit der Absendung unseres Unfallschadensformulars erklären Sie allerdings grundsätzlich Ihr Einverständnis damit, dass mit der Ausführung Ihres Auftrages vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird und somit Ihr Widerrufsrecht erlischt.

3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt, falls keine Deckungszusage durch seine Rechtschutzversicherung erfolgt. Bei der Auftragerteilung kann ein angemessener Kostenvorschuss auf Anforderung durch den Anwalt zu entrichten sein. Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig vom Gegenstandswert.

4. Die Haftung wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 250.000,-- EURO für ein Schadensereignis beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für fehlerhafte Datenübertragung schließen wir ebenso aus, wie eine Haftung für Fehler wegen lückenhafter oder unvollständiger Sachverhaltsschilderung. Wir übernehmen auch bei zustande gekommenen Mandatsverhältnis keine Haftung für über das Internet übermittelte Nachrichten oder sonstige Mitteilungen zur Fristwahrung oder Einlegung von Rechtsmitteln. Solche Nachrichten müssen Sie, per Fax oder telefonisch, rechtzeitig während unserer Büroöffnungszeiten übermitteln.

5. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag schriftlich oder telefonisch erhalten und angenommen hat. Fristwahrende Aufträge per E-Mail sind ausgeschlossen.

6. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Rechtsanwalts sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

8. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Anwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.

9. Soweit nicht gesetzlich eine kürze Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

10. Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

11. Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

Von dieser Vereinbarung haben beide Vertragsparteien je ein Exemplar erhalten.

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