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Informationen zur
Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Do.  14.00 - 18.00
Fr.            14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811
Tel.  0611  37 00 89

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811
Tel. 0611 37 00 89

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 29 70

oder per E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstraße Ecke Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei auf der Bahnhofstraße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











Die Fortbildungszertifikate wurden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth erteilt

Strafrecht      Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter   Wiesbaden

Wir vertreten auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts und des Verkehrsstrafrechts in allen Stadien des Strafverfahrens von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, einschließlich der Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen. Ihnen steht hier nicht nur jahrelange Berufserfahrung, sondern auch die nachgewiesene Spezialisierung und Kompetenz  zur Verfügung.

Es ist besonders wichtig, unmittelbar nach Kenntnis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger einzuschalten, denn nur so kann ein nachteiliges Ergebnis vermieden werden. Oft machen die Beschuldigten gerade beim ersten Zugriff durch die Polizei Angaben zur Sache, die sich später als belastend und nachteilig herausstellen, sei es, weil unüberlegt etwas gesagt wurde, wo besser nichts gesagt worden wäre, oder weil das was gesagt worden ist, nicht richtig festgehalten wurde.

Beachten Sie insbesondere, dass bei polizeilicher Beschuldigung niemals ohne anwaltliche Unterstützung Angaben zur Sache gemacht werden sollten. Lediglich Angaben zur Person sind zu machen.

Ärztliche Tests bei einer Blutentnahme sollten Sie ebenfalls ablehnen. Sie sind nicht verpflichtet hieran mitzuwirken. Sie sollten auch keinerlei Angaben zu Alkoholaufnahme etc. machen.

Der Beschuldigte kann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht verhindern, er kann aber im Rahmen seiner Verteidigung das Ermittlungsergebnis zu seinen Gunsten beeinflussen. Bereits hier setzen wir mit der Verteidigungsstrategie an. Wir verteidigen in den allgemeinen Strafsachen regelmäßig bei folgenden Straftaten:

Vermögensdelikte
Eigentumsdelikte
Begünstigung und Hehlerei
Körperverletzungsdelikte
Sachbeschädigung
Urkundenfälschung
Aussagedelikte
Nötigung und Beleidigung

In diesem Rechtsbereich, in dem gerade bei den Vermögensdelikten oder Eigentumsdelikten, also etwa Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Veruntreuung, die wirtschaftliche Not der Täter im Vordergrund steht, sehen wir unsere Aufgabe nicht nur darin, wegen eines Delikts zu verteidigen, sondern dabei zu helfen, dass es bei dieser einen Verteidigung bleibt.

Auch die Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Rausch- oder Betäubungsmitteln gewinnt zunehmend an Bedeutung, so dass die Verteidigung bei solchen Delikten ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld der Strafverteidigung gehört.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anwalt   Wiesbaden  Strafrecht   •  Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter   •   Wiesbaden

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