Strafrecht Rechtsanwalt Wolfarth & Partner GbR Wiesbaden

Wir vertreten auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts und des Verkehrsstrafrechts in allen Stadien des Strafverfahrens von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, einschließlich der Verteidigung gegen Zwangsmaßnahmen. Ihnen steht hier nicht nur jahrelange Berufserfahrung, sondern auch die nachgewiesene Spezialisierung und Kompetenz zur Verfügung.
Es ist besonders wichtig, unmittelbar nach Kenntnis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger einzuschalten, denn nur so kann ein nachteiliges Ergebnis vermieden werden. Oft machen die Beschuldigten gerade beim ersten Zugriff durch die Polizei Angaben zur Sache, die sich später als belastend und nachteilig herausstellen, sei es, weil unüberlegt etwas gesagt wurde, wo besser nichts gesagt worden wäre, oder weil das was gesagt worden ist, nicht richtig festgehalten wurde.
Beachten Sie insbesondere, dass bei polizeilicher Beschuldigung niemals ohne anwaltliche Unterstützung Angaben zur Sache gemacht werden sollten. Lediglich Angaben zur Person sind zu machen.
Ärztliche Tests bei einer Blutentnahme sollten Sie ebenfalls ablehnen. Sie sind nicht verpflichtet hieran mitzuwirken. Sie sollten auch keinerlei Angaben zu Alkoholaufnahme etc. machen.
Der Beschuldigte kann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht verhindern, er kann aber im Rahmen seiner Verteidigung das Ermittlungsergebnis zu seinen Gunsten beeinflussen. Bereits hier setzen wir mit der Verteidigungsstrategie an. Wir verteidigen in den allgemeinen Strafsachen regelmäßig bei folgenden Straftaten:
Vermögensdelikte
Eigentumsdelikte
Begünstigung und Hehlerei
Körperverletzungsdelikte
Sachbeschädigung
Urkundenfälschung
Aussagedelikte
Nötigung und Beleidigung
In diesem Rechtsbereich, in dem gerade bei den Vermögensdelikten oder Eigentumsdelikten, also etwa Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Veruntreuung, die wirtschaftliche Not der Täter im Vordergrund steht, sehen wir unsere Aufgabe nicht nur darin, wegen eines Delikts zu verteidigen, sondern dabei zu helfen, dass es bei dieser einen Verteidigung bleibt.
Auch die Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Rausch- oder Betäubungsmitteln gewinnt zunehmend an Bedeutung, so dass die Verteidigung bei solchen Delikten ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld der Strafverteidigung gehört.
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