Versicherungsrecht Wolfarth & Partner GbR Wiesbaden

Ein weiterer wichtiger Teilaspekt im Straßenverkehrszivilrecht ist bei uns auch das Versicherungsrecht. An dieser Stelle meinen wir damit nicht das zwangsläufig einschlägige Pflichtversicherungsgesetz, sondern auch die im Versicherungsverhältnis zu beachtenden Normen, wie etwa VVG, AKB, AHB, AUB, ARB. Wir beschäftigen uns vorwiegend mit Fragen zum
KFZ - Haftpflichtversicherungsrecht
KFZ - Kaskoversicherungsrecht
Unfallversicherungsrecht
Haftpflichtversicherungsrecht
Versicherungsvertragsrecht
Rechtschutzversicherungsvertragsrecht
Hausratversicherungsrecht
Gebäudeschadens- und Haftpflichtrecht
Da bereits die unvollständige Schadensanzeige zum Verlust des Versicherungsschutzes
oder zum Regress führen kann, ist im Bereich des Versicherungsrechts besondere Vorsicht und auch Sorgfalt geboten.
Obliegenheitsverletzungen und deren Relevanz sind insoweit die Stichworte, um die sich die Auseinandersetzungen versicherungsvertraglicher Art sehr häufig drehen. Auf die Erfüllung der vertraglichen Obliegenheiten zu achten ist evident wichtig, um nicht den Verlust des Versicherungsschutzes zu riskieren.
Das gilt nicht nur im Bereich der KFZ- Haftpflichtversicherung sondern auch und insbesondere in der KFZ- Kaskoversicherung. Streitigkeiten dieser Art sind meist überflüssig, denn man kann sie oft vermeiden, wenn man die Problematik kennt. Außerdem kommt es in diesem Bereich oft auch auf den richtigen Umgang mit dem jeweiligen Sachversicherer an.
Neben dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht, befassen wir uns auch mit den Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Versicherung von Gebäuden.
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