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Rechtsanwaltskanzlei
 Geschäftszeiten

Unsere Anwaltskanzlei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Vormittags

Mo. - Fr.    9.00 - 13.00

Nachmittags

Mo. - Do.  14.00 - 17.30
Fr.            14.00 - 16.00

 Sprechstundenzeiten


Sprechstundentermine vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per Mail mit uns.
Nur so können wir gewährleisten, dass Sie nicht warten müssen.

Die Termine müssen nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten liegen. Bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen.

 

 Terminvereinbarungen


Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden Sie sich bitte telefonisch unter

Tel.  0611  39 811
Tel.  0611  37 00 89

an das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei. Oder sie schicken uns eine E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Kontaktaufnahme


Sie können Kontakt mit uns aufnehmen unter

Tel. 0611 39 811
Tel. 0611 37 00 89

oder per Telefax unter

Fax 0611 37 29 70

oder per E-Mail unter

mail@anwalt-wiesbaden.de

 Anfahrt mit Auto


Die Kanzlei befindet sich an der Bahnhofstraße Ecke Rheinstraße.

Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage Luisenplatz, auf der Rheinstraße oder im Parkhaus der Rhein-Main-Halle.

 Anfahrt mit Bus


Die Bushaltestellen Rhein-Main-Halle / Rheinstraße befinden sich direkt vor unserer Kanzlei auf der Bahnhofstraße.

Dort halten u.a. Busse der ESWE Linien 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46, 50, 63, 65 und
und der ORN und RMV.

 











 

Vollmacht und Schweigepflichtentbindungserklärung

 

  Vollmachtsformular - Druckversion PDF
 
  Schweigepflichtentbindungserklärung - Druckversion PDF

 

 

Vollmacht    Rechtsanwälte Wolfarth - Kessler - Walter  Wiesbaden

 
   



Hiermit wird den Rechtsanwälten Steffen Wolfarth, Dr.Hans-Georg Kessler
und Chris Walter, Bahnhofstraße 18,  65185 Wiesbaden  
Tel. 0611 39 811  Fax 0611 372970


in Sachen   __________________________________________________

wegen       __________________________________________________

Vollmacht erteilt.

1. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger Fahrzeughalter und deren Versicherer);

2. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen, wobei der Prozessauftrag bedingt ist und gesonderter Weisung seitens des Vollmachtgebers bedarf.

3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter "wegen" genannten Angelegenheit.

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.



_____________________                        __________________________
Ort und Datum                                                     Unterschrift

 
     

 

 

 

Rechtsanwälte Wolfarth - Kessler - Walter   Wiesbaden

 
 

 

 

Schweigepflichtentbindungserklärung



Ich entbinde hiermit alle Ärztinnen/Ärzte die mich wegen des am __________________  erlittenen Unfalls behandelt haben oder noch behandeln werden, von der ärztlichen Schweigepflicht, und zwar gegenüber

a) den beteiligten Versicherungsgesellschaften
b) den beteiligten Gerichten und Strafverfolgungsbehörden
c) den beteiligten Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen

unter der Bedingung, dass die Ärztinnen/Ärzte Auskünfte und Stellungnahmen schriftlich erteilen, und davon jeweils zugleich eine Kopie den von mir beauftragten Rechtsanwälten
Wolfarth-Kessler-Walter Bahnhofstraße 18, 65185 Wiesbaden
Tel. 0611/39 811   Fax 0611/372970 zusenden.



Nachname:    _______________________________________________

Vorname:      _______________________________________________

Geburtsdatum:    _________________________________

Anschrift:      _______________________________________________

PLZ und Ort:  _______________________________________________




_____________________                   __________________________
Ort und Datum                                                Unterschrift


 
     


 

 

 

 

 

 

 

 

Anwalt  Wiesbaden  •  Rechtsanwalt Wolfarth - Kessler - Walter  • Wiesbaden

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