Wohnungseigentumsrecht Wolfarth & Partner GbR Wiesbaden

Eine fachkundige anwaltliche Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht ist wichtig. Fehler in der Behandlung eigener Interessen als Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft oder Fehler in der Interessensdurchsetzung der Hausverwaltung als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten wirken sich nicht selten nachteilig aus. Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz – WEG geregelt. Das Gesetz ist zwar mit seinen wenigen Vorschriften durchaus überschaubar, jedoch werden die gesetzlichen Regelungen von der Rechtsprechung geprägt und ausgefüllt. Die Kenntnis der Rechtsprechung ist deshalb im WEG zwingend.
Wir vertreten Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. Unser Tätigkeitsfeld reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, Beitreibung von Wohngeldrückständen bis zur Beratung von Verwaltung, Eigentümern und Eigentümergemeinschaft rund um die Immobilie. Häufig befassen wir uns bei unserem Tätigkeitsschwerpunkt im Wohnungseigentumsrecht mit folgenden Themenbereichen:
• Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
• Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum
• Beschlussfassung, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung
• Inhalt von Sondernutzungsrechten
• Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
• Gebrauchsregelungen, Nutzung, Lasten und Kosten
• Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
• Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage
• Wohnungseigentum und Insolvenzen
• Wohnungseigentum und Nachbarrecht
• Beschlussanfechtungsverfahren
• Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerungsverfahren
Nicht nur die ständig steigende Anzahl von Wohnungseigentumsanlagen und die Aufteilung vorhandener Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum verleiht dem Wohnungseigentumsrecht besondere Bedeutung. Auch die steigende Zahl der Insolvenzen von Bauträgern, Eigentümern und auch von Verwaltungsgesellschaften, führt für die Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken, die es ebenso zu vermeiden gilt, wie Streitigkeiten der Eigentümer untereinander oder mit Dritten.
Anwalt Wiesbaden Wohnungseigentumsrecht • Rechtsanwalt Wolfarth & Partner GbR • Wiesbaden |
Beratung zum Wohnungseigentumsrecht • WEG • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer • Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum • Beschlussfassung, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung der Wohnungseigentümergemeinschaft • Inhalt von Sondernutzungsrechten • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan • Gebrauchsregelungen, Nutzung, Lasten und Kosten • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan • Beschlußanfechtung • Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage • Wohnungseigentum und Insolvenzen • Wohnungseigentum und Nachbarrecht • Beschlussanfechtungsverfahren • Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerungsverfahren
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