Allgemeines Vertrags- & Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht, das sogenannte „Bürgerliche Recht“, umfasst sämtliche Rechtsverhältnisse oder -streitigkeiten zwischen Bürgern; dies betrifft z. B.:

  • Analyse des individuellen Regelungsbedürfnisses nach Risiken und Chancen
  • Erstellung von individuellen Verträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere Kauf-, Miet- / Pacht-, Dienst-oder Werkverträge oder individuelle gemischttypische Verträge.
  • Überprüfung und Überarbeitung bestehender Verträge/AGB
  • Durchsetzung vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen einen Vertragspartner / Bürger
  • Mietrechtliche oder werkvertragliche Streitigkeiten
  • Dienstvertragliche Streitigkeiten, insbesondere auch der freien Berufe -einschließlich deren Haftung

Das allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage für nahezu alle Rechtsstreitigkeiten, so dass nach unserer Auffassung einerseits die Beherrschung der allgemeinen Grundsätze eine notwendige Voraussetzung zur qualifizierten Bearbeitung Ihrer Mandate, andererseits jedoch auch stets eine profunde Grundlage für den Einstieg in Spezialmaterien darstellt, in die wir uns ggf. für Sie auch gerne speziell einarbeiten.

Das Referat „Allgemeines Zivilrecht“ wird von allen Rechtsanwälten der Kanzlei betreut. Für spezielle Fälle der Vertragsgestaltung, insbesondere im IT-rechtlichen Umfeld, steht Ihnen RA C. Walter besonders gerne zur Verfügung.

Ihre Rechts- und Fachanwälte

Chris Walter
Chris WalterRechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Master of Laws (Rechtsinformatik)
Christian A. Lange
Christian A. LangeAngestellter Rechtsanwalt

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