Ob die Webseite selbst urheberrechtlichem Schutz unterliegt, ist in der juristischen Literatur höchst umstritten und von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.

RA C. Walter von WALTER Rechtsanwälte – Fachanwälte in Wiesbaden, Rhein-Main, Hessen, hat dieses Thema im Rahmen seiner Masterarbeit „Die immaterielle Rechtsposition und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten des freien Web-Designers“ im Jahre 2001 eingehend wissenschaftlich untersucht, was jedoch -selbst in kurzer Zusammenfassung- an dieser Stelle nicht wieder gegeben werden kann. Diese Frage ist vielmehr stets im Einzelfall zu prüfen und zu beurteilen.

Abstrakt betrachtet kann an dieser Stelle lediglich konstatiert werden:
Sowohl die einzelne Page, wie auch die aus mehreren Pages bestehende Webseite können nach hier vertretener Rechtsauffassung insgesamt dem Urheberrechtsschutz unterfallen und damit gegen eine Übernahme geschützt sein.

Was folgt daraus? Weiter zu den Konsequenzen des Urheberrechtsschutz.