Was ist geschützt?

Als potentieller Gegenstand von Schutzrechten kommen insbesondere folgende Elemente in Betracht (nachfolgend werden vorwiegend die im Web-Kontext relevanten Aspekte untersucht, also solche, die online auf Webseiten vorgefunden und von dort übernommen werden können; es gibt selbstverständlich wesentlich weitergehende Schutzrechte, die hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen).

Ein Schutz der vorbenannten Elemente kommt nach dem Urhebergesetz (nachfolgend UrhG) in Betracht. Eine kurze allgemeine kontextbezogene Einleitung zum Urheberrecht finden Sie hier.