Was ist das? Was soll das? Was kann man tun?

1. Was ist das?
2. Was soll das?
3. Was kann man tun?

 

1. Abmahnung – Was ist das?

Viele Unternehmer haben es schon erlebt:
Ohne gesonderte Ankündigung flattert das Schreiben eines Rechtsanwaltes ins Büro, mit dem dieser vorträgt, dass ein Mitbewerber am Markt der Auffassung ist, man habe sich im Geschäftsverkehr entgegen den guten Sitten und damit wettbewerbswidrig verhalten.

Teils werden dabei konkrete aktuelle Werbemaßnahmen beanstandet, teils jedoch dem konkreten Betroffenen (un)bewusste Verstöße gegen formale Anforderungen beim Betrieb des Geschäfts, beispielsweise Verstöße gegen Impressumspflicht / Informationspflichten, fehlerhafte Auspreisung der Ware ohne Umsatzsteuer, eine angebliche unzureichende Widerrufsbelehrung im Fernabsatzgeschäft o.ä..

Unabhängig davon, ob der betroffene Unternehmer sich des angeblichen Verstoßes bewusst war oder nicht, verlangt der Gegenüber die Abgabe eines Vertragsstrafeversprechens -selten unter 5.000,00 Euro für jeden Einzelfall- und droht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an, sofern eine Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht binnen 3 Tagen im Original zurückgesandt wird. Gleichzeitig verlangt der Rechtsanwalt die Erstattung seiner Kosten, selten unter 1.000,00 Euro.

Gerade im Falle der Abmahnungen von relativ belanglos erscheinenden Verstöße gegen Formalia besteht häufig wenig Verständnis für die Maßnahme. Ungeachtet dessen hat der Unternehmer zu entscheiden, wie er auf die Abmahnung reagiert, wobei ihm ungewöhnlich kurze Zeit zur Entscheidung bleibt. Eine Entscheidung muss jedoch kurzfristig getroffen werden, um weitergehende Schäden zu vermeiden.

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